Haus Stephanus  •  Landgraf-Hermann-Straße 26  •  36304 Alsfeld/Oberhessen  •  broemer@haus-stephanus.de

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Mitsprache ist uns wichtig.

Nach dem Heimgesetz, dem alle Einrichtungen der stationären Altenhilfe unterliegen, „wird die Mitwirkung der Heimbewohner und -bewohnerinnen gefordert.“ Hierzu ist ein Heimbeirat, der von den Bewohner(inne)n als Interessenvertretung gewählt wird, verpflichtend.

Der Heimbeirat im Haus Stephanus.Im Haus Stephanus ist der Heimbeirat aktiv an den die Einrichtung betref­fenden Entschei­dungen beteiligt. Er trifft sich regelmäßig und auf Wunsch des Heimbeirats nimmt die Ein­richtungsleiterin oder ihre Vertretung an den Sitzun­gen des Heimbeirats teil. Das trägt zu einer schnellen Um­setzung von Ideen und der Lösung von Problemen bei.

Aufgabe des Heimbeirats.

Die 5 Mitglieder des Heimbeirates vertreten die Interessen und Belange der Bewohner/-innen (§10HeimG.) In den Heimbeirat können nach der neuen Heimmitwirkungsverordnung auch Personen, die, wie zum Beispiel Angehörige, Betreuerinnen oder Vertreterinnen von örtlichen Seniorenvertretungen, nicht im Heim wohnen, gewählt werden (§3 Abs. 2 Heim­mitwirkungsverordnung).

Leni Wendland, Vorsitzende Erna Jung, stellv. Vorsitzende Else Martin, Schriftführerin Theodor K. Herrmann, stellv. Schriftführer Magarete Drews, beratendes Mitglied

 

Haus Stephanus

Landgraf-Hermann-Straße 26  •  36304 Alsfeld/Oberhessen
Telefon: +49 (66 31) 96 84 - 0
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