Mitsprache ist uns wichtig.
Nach dem Heimgesetz, dem alle Einrichtungen der stationären Altenhilfe unterliegen, „wird die Mitwirkung der Heimbewohner und -bewohnerinnen gefordert.“ Hierzu ist ein Heimbeirat, der von den Bewohner(inne)n als Interessenvertretung gewählt wird, verpflichtend.
Im Haus Stephanus ist der Heimbeirat aktiv an den die Einrichtung betreffenden Entscheidungen beteiligt. Er trifft sich regelmäßig und auf Wunsch des Heimbeirats nimmt die Einrichtungsleiterin oder ihre Vertretung an den Sitzungen des Heimbeirats teil. Das trägt zu einer schnellen Umsetzung von Ideen und der Lösung von Problemen bei.
Aufgabe des Heimbeirats.
Die 5 Mitglieder des Heimbeirates vertreten die Interessen und Belange der Bewohner/-innen (§10HeimG.) In den Heimbeirat können nach der neuen Heimmitwirkungsverordnung auch Personen, die, wie zum Beispiel Angehörige, Betreuerinnen oder Vertreterinnen von örtlichen Seniorenvertretungen, nicht im Heim wohnen, gewählt werden (§3 Abs. 2 Heimmitwirkungsverordnung).

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