Die Qualitätssicherung im Haus Stephanus.
Zur Gewährleistung qualifizierter, pflegerischer Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung vereinbarten die beteiligten Organisationen und Verbänden bundesweit „gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen“.
Innerhalb dieser Grundsätze und Maßstäbe überprüfen und beraten sich die Einrichtungen der GfdE gegenseitig in den Fachbereichen Pflege, Hauswirtschaft und in der sozialen Betreuung. Darüber hinaus werden alle Einrichtungen der GfdE von den Mitarbeiter(inne)n der Stabstelle Qualitätssicherung der Hauptverwaltung nach den Kriterien des SGB XI und HeimG regelhaft überprüft und beraten.
Im Haus Stephanus werden anhand umfangreicher Checklisten die Bereiche Pflege und Hauswirtschaft durch die Pflegedienst- und Hauswirtschaftsleitung und durch den Qualitätsbeauftragten überprüft. Die Ergebnisse werden der Einrichtungsleitung vorgelegt und ausgewertet. Erforderliche Maßnahmen werden, wenn nötig, sofort eingeleitet oder und gegebenenfalls entsprechend des Beschwerdemanagements bearbeitet. Im Rahmen der hausinternen Qualitätssicherung werden Standards, Konzepte etc. regelhaft durch fachspezifische und fachübergreifende Arbeitsgruppen evaluiert und neu erarbeitet. Hierbei orientieren wir uns an dem Bundesrahmenhandbuch des Diakonie-Siegel-Pflege.
Mit einer verbindlichen Rahmenkonzeption erarbeiteten wir für das Haus Stephanus einen wesentlichen Baustein zur Qualitätssicherung, der im Hinblick auf den erhobenen Qualitätsanspruch im Rahmen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowohl von internen als auch von externen Qualitätssicherungsinstrumenten überprüfbar wird.
Dabei unterliegt das Rahmenkonzept dynamischen Prozessen und ist aus diesem Grund den jeweiligen Veränderungen anzupassen. Das Rahmenkonzept dient der beruflichen Nutzung und als Nachschlagewerk.
Im Haus Stephanus ist Manuel Jöckel für das Qualitätsmanagement zuständig.
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